3M Services GmbH
Zweigniederlassung QNG
Ahrensburger Straße 8
30659 Hannover
(0511) 74 01 92-0
info3ms@mmm.com

Telekommunikations - Überwachung

Managed Services

Telekommunikations-
Überwachung Outsourcen:

 - Lawful Interception
 - Vorratsdaten-
   speicherung

3M Services bietet die notwendige Beratung, Hard- und Software, sowie Dienstleistung für den outgesourcsten Betrieb von Netzbetreibern.

Bei Bedarf bieten wir den Kauf einer eigenen Plattform, bei dem der Dienst vom Netzbetreiber selbst erbracht wird.

 


Lawful Interception

Das Serviceangebot der 3M Services GmbH umfasst u.a. ein Lawful Interception Center (LIC). Betroffenen Carriern und Providern, die im Rahmen der TR TKÜ-Verordnung Überwachungssysteme (Lawful Interception - LI) bereit stellen müssen, können wir diese Überwachungsdienste anbieten, damit Sie sich voll und ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können. Zu klärende Fragen wie die gesetzlichen, organisatorischen und juristischen Richtlinien, als auch Erweiterungen bezüglich des benötigten technischen Aufwands bleiben so erspart und sichern den Unternehmensumsatz durch freibleibende Investitionen in Kerngeschäfte:


Anbindung zum Verpflichteten (Kunden)

Die Kommunikationsüberwachung von Personen ist ein sensibles Thema und wird durch eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen geregelt. Die 3M Services GmbH hat sich diesem Thema gestellt und eine entsprechende Infrastruktur zur Durchführung potentieller Maßnahmen realisiert.

Um den Anforderungen einer gesicherten Übertragung von Ereignisdaten gerecht zu werden, wird die Anbindung von TK-Systemen des Verpflichteten (Kunden) zum Erfüllungsgehilfen (3M Services) via gesicherter und verschlüsselter VPN-Tunnel realisiert.

3M Services GmbH stellt dabei als Erfüllungsgehilfe in gesicherten Räumlichkeiten eine zentrale VPN-Plattforn. Im Falle einer angeordneten LI-Maßnahme wird von dieser zentralen VPN-Plattform aus der VPN-Tunnel zum jeweiligen Verpflichteten aufgebaut.

Das Gegenstück zur zentralen VPN-Plattform stellt die 3M Services dem jeweiligen Verpflichteten (Kunden) fertig konfiguriert zur Verfügung.

Im Falle von angeordneten Überwachungsmaßnahmen wird vom LIC ein VPN-Tunnel zum entsprechenden Kunden aufgebaut, über den die Ereignisdaten an das LIC übertragen werden.



Aktuelles zur Vorratsdatenspeicherung:

Seit dem 1. Januar 2008 ist die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland in Kraft. Von 82 Millionen Deutschen werden die Verkehrsdaten der Telefon- und Internetverbindungen für sechs Monate gespeichert. Auf Vorrat erfasst werden die Rufnummern von Anrufer und Angerufenem, die Zeit des Anrufs, bei Mobiltelefonen die 15- stellige IMEI- Nummer zur Geräteidentifikation und die eingebuchten Funkzellen, um den Standort zu bestimmen. Dasselbe gilt für SMS. Bei anonymen Prepaidkarten wird auch das Datum der Aktivierung erfasst und die Funkzelle. Bei VoIP müssen auch die IP- Adressen der Gesprächspartner erfasst werden. Für Internet Zugänge müssen neben den IP- Adressen auch die Anschlusskennung, die Startzeit und Dauer gespeichert werden. Zugriff auf die Daten erhalten Polizei, Staatsanwaltschaft und Geheimdienste.

Im Dezember 2009 wurden nun die gesetzlich technische Richtlinie (TK TR TKÜV Ausgabe 6.0) von der Bundesnetzagentur (BNetzA) vorgegeben und damit ist diese jetzt ab Dezember 2009 verbindlich gültig.


Der Dienst Internet Access in der Schweiz ab Juni 2010

Netzbetreiber in der Schweiz werden durch die Vorgaben vom "Dienst für besondere Aufgaben" (DbA) mit Sitz in Bern verpflichtet, ab Juni 2010 IP Daten ausleiten zu können.

In Deutschland ist dieser Dienst bereits im Rahmen der technischen Richtlinie von der BNetzA reguliert worden und von allen Netzbetreibern umzusetzen.


Da die schweizerischen Richtlinien zu 100% an die regulatorischen Vorgaben der deutschen Behörden (ETSI) angelehnt sind, ist dieser Dienst mit der Systemtechnik von Quante Netzwerke ohne regulatorische Anpassungen sofort umsetzbar.


Quante Netzwerke bietet in der Funktion als Erfüllungsgehilfe mit ihrem zertifizierten Lawful Interception Center die Dienste Sprache, eMail, Internet Access, etc. bereits für diverse Netzbetreiber an. Die dafür vorgehaltene Systemtechnik hat sich bereits in über 130 Installationen in weltweit 60 Ländern bewährt.


Im Rahmen des Managed Service Lawful Interception bietet Quante Netzwerke seinen verpflichteten Netzbetreiben ein Rundum-Sorglospaket mit folgende Leistungen:


Gemäß der aktuellen rechtlichen Telekommunikations-Verordnungen hat es sich Quante Netzwerke neben dem Thema Lawful Interception auch zur Aufgabe gemacht, den Dienst Vorratsdatenspeicherung als Service für Netzbetreiber bereit zu stellen.

Die Vorratsdatenspeicherung wurde am 01.01.2008 für alle Netzbetreiber verordnet und erfordert die sechsmonatige verdachtsunabhängige Speicherung von Verbindungs- und Kunden-/ Standortdaten.

Gern senden wir Ihnen detaillierte Informationen / Unterlagen zu.
Für Rückfagen stehen wir Ihnen unter mailto:sales.support@quante-netzwerke.de zur Verfügung.